Der Antrag auf Zulassung zur IHK-Prüfung ist an die zuständige IHK zu richten. Diese prüft die Zulassung zur Prüfung nach § 3 der Fortbildungsverordnung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“.
Nach § 3 der Fortbildungsprüfungsverordnung ist zur Prüfung zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwal-
tenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt/Fachwirtin oder als Fachkaufmann/Fachkauffrau
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss
Sonstige Lehrgangsteilnehmer
Der Vorbereitungslehrgang zur Bilanzbuchhalterprüfung eignet sich auch hervorragend für solche Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen zwar nicht erfüllen, die sich aber beruflich in Buchführung und Bilanzierung sowie im Steuerrecht (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Abgabenordnung) fortbilden wollen. Selbstverständlich ist auch eine Teilbelegung einzelner Fächer zur Fort- und Weiterbildung (z.B. für Steuerfachangestellte, Buchhalter, Bilanzbuchhalter, Selbständige) möglich.